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Mareike Zechel

Mareike Zechel

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Die geänderte Aufgreifschwelle von Schulen im Bundesförderprogramm gilt jetzt auch für Schulen, die nach der NGA-Richtlinie des MULNV gefördert werden sollen.

Über die Aktualisierung des Leitfadens zum Bundesförderprogramm bezüglich der veränderten Auslegung der Aufgreifschwelle für Schulen haben wir Sie bereits in der letzten Infomail informiert.
Aufgrund vermehrter Nachfragen bestätigen wir Ihnen gerne, dass das Land NRW die Kofinanzierung auch für die Erweiterung des Förderantrags um die Schulen übernimmt sofern die Förderhöchstsumme nicht überschritten wird (max. Landesförderung inkl. Übernahme des Eigenanteils für HSK-Kommunen: 15 Mio. €).

In einem Rundschreiben des deutschen Landkreis wird darüber aufgeklärt, inwieweit Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber den Eigentümern bzw. Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze einen Anspruch auf Koordinierung von Bauarbeiten haben. Hierzu wird ein laufendes Verfahren der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten als anschauliches Beispiel verwendet um die praktische Anwendung des DigiNetzG zu erläutern. 

Das Rundschreiben finden Sie hier.

Das BMVI entscheidet aktuell über eine mögliche Änderung des Leitfadens zur Definition weißer Flecken bei Schulen und Bildungseinrichtungen. Maßgeblich ist demnach nicht die Versorgung der Schulverwaltung, sondern die Versorgung jeder Schulklasse mit 30 Mbit/s.

Am Montag haben sich die zuständigen Gremien auf weitere Details zum WLAN-Programm "WiFi4EU"im Rahmen der Digital Single Market Strategie verständigt. Der Ausbau soll in den nächsten zwei Jahren mit 120 Mio. EUR gefördert werden.

Die BNetzA gibt in beiliegendem Schreiben vom 23.05.2017 Auskunft zu den spezifischen Erfordernissen für die Sperrung eines KVz.

Durch das Wahlergebnis von Sonntag sowie durch die anstehenden Koalitionsverhandlungen werden sich die Verantwortlichkeiten in den Ministerien ändern, aber die grundlegenden Aufgaben bleiben davon unberührt. Dazu zählen auch die laufenden Informationen von Breitband.NRW.

Die Nutzung des Sonderprogramms Gewerbegebiete ist bis dato insbesondere daran gescheitert, dass 80% der Grundstückseigentümer im Zielgebiet einem Ausbau verbindlich zustimmen müssen. Um die Inanspruchnahme und Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen, haben BMVI und BMF jetzt entschieden, dieses Kriterium zu streichen. Eine entsprechende Veröffentlichung soll in Kürze erfolgen.

Wir haben vom Projektträger neue Informationen zur Beantwortung der im Zuwendungsbescheid (für den 3. Call) formulierten Nachforderungen erhalten.

Muster eines Weiterleitungsvertrages

Donnerstag, 16.März 2017

In der kommenden Woche (21./22. März) sollen die vorläufigen Förderbescheide für die erfolgreichen Infrastrukturanträge aus dem 3. Call offiziell übergeben werden, zu denen einige von Ihnen eingeladen wurden.

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