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Sonderprogramm Gewerbegebiete - Wichtige Hinweise

Die Nutzung des Sonderprogramms Gewerbegebiete ist bis dato insbesondere daran gescheitert, dass 80% der Grundstückseigentümer im Zielgebiet einem Ausbau verbindlich zustimmen müssen. Um die Inanspruchnahme und Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen, haben BMVI und BMF jetzt entschieden, dieses Kriterium zu streichen. Eine entsprechende Veröffentlichung soll in Kürze erfolgen.

Alle übrigen Kriterien und Voraussetzungen bestehen unverändert fort. Durch diese Änderung wird zeitnah eine deutliche Steigerung der Förderanträge erwartet. Da das Sonderprogramm als "Windhundrennen" konzipiert ist, ist Eile geboten. Daher empfehlen wir nochmals dringend folgende Schritte zu unternehmen, wenn diese nicht ohnehin schon in Arbeit oder gar erledigt sind:

  • Identifizierung von unterversorgten Gewerbegebieten oder unterversorgten Teilen von Gewerbegebieten (Gewerbegebiete/Teilgebiete/einzelne Unternehmen mit einer Versorgung < 30 Mbit/s; Gewerbegebiet gem. Bebauungsplan)
  • Durchführung eines MEV bzw. Prüfung, ob Ergebnisse eines Markterkundungsverfahrens vorliegen, die nicht älter als 1 Jahr sind (Frist gilt bei Antragstellung)
  • Antragstellung (entsprechend den Vorgaben des bekannten Bundesförderprogramms u.a. GIS-Nebenbestimmungen und Materialkonzept; Kreise/Kommunen/Städte können auch mehrere Anträge stellen; max. Förderung 2 Mio. € pro Vorhaben, davon 50% Übernahme durch die Förderung des BMVI)
  • ggf. Beantragung der Beratungsförderung (nur möglich, wenn bisher noch keine Beratungsförderung beantragt/bewilligt wurde; für die Beratungsunterstützung gibt es keine gesonderte Förderung, wenn die Beratungsförderung bereits in vollem Umfang in Anspruch genommen wurde)

Im Länderworkshop in Nürnberg mit dem BMVI und dem Projektträger haben diese signalisiert,...

  • dass durch die Änderung eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet ist,
  • dass erwartet wird, dass auch Anträge für Gewerbegebiete/-flächen gestellt werden, in denen kein Grundstückseigentümer bereit ist, den Ausbaubeitrag i.H.v. 2.000 € zu zahlen (Hinweis: die Glasfaser wird nur bei Zahlung der 2.000 € bis zum Gebäude verlegt; ansonsten nur in der Straße/bis zur Grundstücksgrenze)
  • dass auch Anträge für Gewerbegebiete/-flächen gestellt werden können, in denen nur ein einzelnes Unternehmen angesiedelt ist oder in denen auch nur ein einzelnes Unternehmen unterversorgt ist,
  • dass die Anträge pragmatisch und wohlwollend geprüft werden.

 Bitte nutzen Sie diese einmalige Chance, Ihre Gewerbegebiete mit Glasfaser zu erschließen!

Gigabit.NRW