In einem Rundschreiben des deutschen Landkreis wird darüber aufgeklärt, inwieweit Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber den Eigentümern bzw. Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze einen Anspruch auf Koordinierung von Bauarbeiten haben. Hierzu wird ein laufendes Verfahren der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten als anschauliches Beispiel verwendet um die praktische Anwendung des DigiNetzG zu erläutern.
Das Rundschreiben finden Sie hier.