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Bundesförderprogramm/Sonderprogramm GWG & Gute Schule 2020 - Wichtige Hinweise

Durch das Wahlergebnis von Sonntag sowie durch die anstehenden Koalitionsverhandlungen werden sich die Verantwortlichkeiten in den Ministerien ändern, aber die grundlegenden Aufgaben bleiben davon unberührt. Dazu zählen auch die laufenden Informationen von Breitband.NRW.

  • Bundesförderprogramm/Sonderprogramm Gewerbegebiete

Mit Mail vom 05. Mai haben wir Sie bereits über die Vereinfachung der Anforderungen an die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete informiert. Die bisher zwingende Eigenbeteiligung von mind. 80% aller Grundstückseigentümer mit 2.000 EUR entfällt ersatzlos. Inzwischen ist auch die Förderrichtlinie entsprechend angepasst und veröffentlicht worden. https://www.breitband.nrw.de/images/PDFs/Foerderrichtlinien/170502_Richtlinie-Foerderung-zur-Unterstuetzung-des-Breitbandausbaus-Foerderrichtlinie.pdf

Darüberhinaus hat der Projektträger die Einreichungsfrist für Infrastrukturanträge im 5. Aufruf verlängert. Neue Frist ist jetzt der 29.09.2017. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/aufrufe/fuenfter-aufruf-infrastruktur/

Im Hinblick auf die für viele von Ihnen anstehenden Auswahlverfahren nach folgende Hinweise aus den Gesprächen mit der ateneKOM:

Die Änderung des Fördergebiets (z.B. "kostenneutrale Gebietserweiterung" bei Einbindung von Weilern und Einzelhöfen; Reduzierung des Projektgebiets aufgrund eigenwirtschaftlicher Nachmeldungen) muss dem Projektträger vor Beginn der Ausschreibung gemeldet werden. Die Meldung erfolgt  durch einen Änderungsantrag inkl. aktualisiertem Netzplan. Per Einzelfallprüfung durch den Projektträger im Dialog mit dem Antragsteller wird dann eine Lösung angestrebt.

In Bezug auf die Nachmeldung zu eigenwirtschaftlichen Ausbaumeldungen wird der Projektträger gemeinsam mit dem BMVI die Gespräche auch auf andere Netzbetreiber ausweiten; um ein "Stillhalteabkommen" (analog der Vereinbarung mit der DTAG) zu vereinbaren. Bei entsprechenden Nachmeldungen empfiehlt der Projektträger zudem die Sperrung der betroffenen KVz, um den Förderantrag nicht zu gefährden. Hier für ist eine Email an die Beschlusskammer III der BNetzA unter Angabe der betroffenen KVz notwendig.

Die Nachforderungen mit Frist 29.05.2017 sind an die Antragsteller des 4. Call versendet worden. Bitte beachten Sie, dass es (anders als in den vorherigen Aufrufen) nach den uns vorliegenden Aussagen des Projektträgers keine Fristverlängerung für die Beantwortung der Nachforderungen geben wird.

  • Gute Schule 2020

Aufgrund einer Vielzahl von Rückfragen, haben wir nochmals Rücksprache mit der NRW.BANK hinsichtlich der Nutzung des Programms Gute Schule 2020 für die Breitbandanbindung gehalten.

Über das Programm Gute Schule 2020 sind grundsätzlich Haus-/Gebäudeanschlüsse förderfähig, die nur der Breitbandversorgung der Schulen dienen. Zudem sind (glasfaserbasierte) Leitungen für ein kommunales Schulnetz förderfähig, welche nur der Breitbandversorgung der Schulen dient. Falls in Einzelfällen eine Förderung von (glasfaserbasierten) Infrastrukturen über die Grundstücksgrenze hinaus geplant/notwendig ist, sollte zwecks Prüfung der Förderfähigkeit Kontakt mit der NRW.BANK aufgenommen werden (Ralph Ishorst, 0251/91741-2424, ralph.ishorst@nrw.bank.de).

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/guteschule2020 https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGute-Schule-2020/15839/nrwbankproduktdetail.html

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