Der Projektträger hat uns vor einiger Zeit informiert, dass geplant ist, in den vorläufigen Förderbescheiden auch detaillierte Vorgaben für den Vertrag zwischen Antragsteller und den auszuwählenden Netzbetreiber (Weiterleitungsvertrag) aufzunehmen.
Sollten in den vorläufigen Förderbescheiden wider Erwarten keine entsprechenden Vorgaben enthalten sein, plant das MWEIMH, im Kontext einer bestehenden Ausbaumaßnahme den Entwurf eines Mustervertrages mit einer Landesförderung erarbeiten zu lassen