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Bundesförderprogramm - Hinweise zur nachträglichen Aufnahme von Schulen

Über die Aktualisierung des Leitfadens zum Bundesförderprogramm bezüglich der veränderten Auslegung der Aufgreifschwelle für Schulen haben wir Sie bereits in der letzten Infomail informiert.
Aufgrund vermehrter Nachfragen bestätigen wir Ihnen gerne, dass das Land NRW die Kofinanzierung auch für die Erweiterung des Förderantrags um die Schulen übernimmt sofern die Förderhöchstsumme nicht überschritten wird (max. Landesförderung inkl. Übernahme des Eigenanteils für HSK-Kommunen: 15 Mio. €).

Der Eigenanteil kann gem. der Förderrichtlinie des Bundesförderprogramms vom Land übernommen werden, wenn Schulen nach Nr. 4.5 des Leitfadens ( u.a. allgemeinbildende, berufliche sowie Förderschulen in jedweder Trägerschaft) im Bundesprogramm berücksichtigt werden können und im Gebiet einer HSK-Kommune liegen. 
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Hinzunahme von Schulen nur möglich ist, wenn die jeweiligen Adressen bereits Bestandteil des Markterkundungsverfahrens zum Zeitpunkt der Antragstellung waren und keine positiven Rückmeldungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eingegangen sind.
Darüberhinaus hat uns der Projektträger bestätigt, dass eine Realisierung der Schulanbindung in Form eines gebündelten Netzes grundsätzlich möglich ist sofern das Netz weiterhin den Anforderungen der Richtlinie entsprechen (z.B. Open-Access, Materialkonzept). Soll verwaltungseigene IT als Vorleistungsnehmer aktiv werden, z.B. durch die zentrale Administration des Schulnetzes, ist dies mit dem entsprechenden Telekommunikationsunternehmen abzustimmen.
Ob Sie als Schulträger ein eigenes Netz unter den einzelnen Schulstandorten aufbauen, obliegt Ihnen als außerhalb des Bundesförderprogramms selbst zu tätigende Aufgabe. Das Bundesförderprogramm dient nur der Internetanbindung der Schule an das öffentliche Netz. Wenn und soweit eine Intranet-Verkabelung zwischen verschiedenen Gebäuden hergestellt wird, muss der Hauptanschluss so dimensioniert sein, dass alle Klassenzimmer in allen damit verbundenen Schulen zuverlässig und unter Vollbetrieb mit 30 Mbit/s versorgt werden können.

Ergänzend möchten wir Ihnen mitteilen, dass Herr Brauckmüller von der atene KOM auf der gestrigen Veranstaltung mündlich angekündigt hat, dass es in wenigen Wochen einen Sonderaufruf Schulen geben soll - Ausgestaltung und Rahmenbedingungen sind aktuell noch unklar.

 

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