Es hieß, dass im Dezember die Rechtsgrundlage, also die EU-Richtlinie über die Internetanbindung in Kommunen, veröffentlicht werden soll. Diese würde im Moment, den Vorschlägen des Europäischen Parlaments entsprechend, erstellt und den Anforderungen kommunaler WLAN-Anbindung angepasst.
Mit dem ersten Aufruf, bei dem sich zunächst nur Gemeinden bzw. Kommunen bewerben können, sei im Februar 2018 zu rechnen. Im Aufruf und mit Veröffentlichung der Richtlinie würden auch die technischen und formalen Anforderungen konkretisiert. Ab dem zweiten Aufruf soll es auch Bibliotheken, Krankenhäusern und anderen öffentliche Trägern, erlaubt sein Fördergelder zu beantragen.
Wichtig sei dabei, dass der Fokus auf ländlichen Gebieten und Gemeinden liegen solle. Es wurde zwar keine genaue Abgrenzung zu Städten genannt, aber diese seien von geringerem Interesse für die Förderung.
Da eine Förderfähigkeit nur gegeben ist, wenn kein vergleichbares Angebot im gewünschten Anschlussgebiet existiert, sollen die Antragsstellenden eine Liste mit den WLAN-Hotspots im Gebiet bereitstellen. Diese solle dann auch von der EU-Kommission kontrolliert werden, aber eine Markterkundung sei nicht notwendig.
Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie der Präsentation von Romy Pützschler zum Förderprogramm entnehmen.