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DigiNetzG/Mitverlegung

Für die Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen stehen dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) Finanzmittel zur Verfügung, deren Einsatz nur zielführend ist, wenn es gelingt, Netz- und Straßenbauplanung  sinnvoll zu koordinieren.

Das beigefügte Dokument "Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2017" haben wir vom MBWSV als Überblick zu den für das Jahr 2017 geplanten Maßnahmen erhalten.

Um mögliche Synergien bei der Umsetzung von Baumaßnahmen nutzen zu können, erachten wir es für sinnvoll, die Liste mit den Ausbauplanungen der Netzbetreiber abzugleichen.

Noch ein Hinweis: Ansprechpartner sind die jeweiligen Niederlassungen von Straßen.NRW in den Regionen. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie einen Überblick der jeweiligen Regionalniederlassungen: https://www.strassen.nrw.de/files/commons/img/xl/2015-11-02-regionen-uebersichtskarte2.jpg

Des Weiteren möchten wir darüber informieren, dass die Bundesnetzagentur eine Konsultation zur Einrichtung der zentralen Informationsstelle des Bundes nach dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) durchführt: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/ZIdB/Konsultationen/konsultationen-node.html

Gigabit.NRW