Wir wurden telefonisch darauf hingewiesen, dass es bei offener Auslegung der Richtlinie bezüglich der Gebietsabgrenzung auf eine einzelfallabhängige Entscheidung hinauslaufen wird. Hierfür sollte der Projektträger vor Antragstellung individuell kontaktiert werden. Dies könnte bspw. bei einer Einreichung von zwei Förderanträgen für ein großes Gewerbegebiet (bspw. aufgrund einer errechneten Wirtschaftlichkeitslücke größer 2 Mio. €) oder bei der Zusammenfassung mehrerer kleiner, nahliegender oder angrenzender Gewerbegebiete (bspw. zwei nur durch eine Straße getrennte Gewerbegebiete) der Fall sein.
Für eine RWP-Förderung gilt die Nachrangigkeit gegenüber dem Sonderprogramm Gewerbegebiet. Eine Ablehnung für einen Infrastrukturantrag zum Bundesförderprogramm (bspw. Ablehnung eines Förderantrags im 3. Call) ändert nichts an dieser Nachrangigkeit, da das Sonderprogramm an andere Voraussetzungen und Zielvorgaben anknüpft. Das RWP-Programm kann aber direkt in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich die Voraussetzungen des Sonderprogramms (insb. Teilnehmerquote von mindestens 80% wird nicht erreicht) nicht erfüllt werden.
Den kompletten Foliensatz zur Veranstaltung finden Sie hier.