- Identifizierung von unterversorgten Gewerbegebieten oder unterversorgten Teilen von Gewerbegebieten ( kleiner 30 Mbit/s; die Versorgungsdaten für Gewerbeflächen, die wir Ihnen über den geschlossenen LogIn-Bereich zur Verfügung gestellt haben, sind eine gute Hilfestellung).
- Durchführung eines MEV bzw. Prüfung, ob Ergebnisse eines Markterkundungsverfahrens vorliegen, die nicht älter als 1 Jahr sind (Frist gilt bei Antragstellung).
- Antragstellung (entsprechend den Vorgaben des bekannten Bundesförderprogramms u.a. GIS-Nebenbestimmungen und Materialkonzept; Kreise/Kommunen/Städte können auch mehrere Anträge stellen; max. Förderung 1 Mio. € pro Vorhaben).
- Dialog mit den örtlichen IHK, politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen, um möglichst hohe Teilnehmerzahlen bei den Unternehmen in den unterversorgten Gewerbegebieten zu erzielen.
- ggf. Beantragung der Beratungsförderung (nur möglich, wenn bisher noch keine Beratungsförderung beantragt/bewilligt wurde; für die Beratungsunterstützung gibt es keine gesonderte Förderung, wenn die die Beratungsförderung bereits in vollem Umfang in Anspruch genommen wurde).
Das Sonderprogramm Gewerbegebiete sollte insbesondere auch für (kreisfreie) Städte interessant sein, da kein Scoring zugrunde liegt und die Anträge nach Eingang geprüft/beschieden werden. Die Nachweise, dass mind. 80% der Grundstückseigentümer im Zielgebiet dem Ausbau verbindlich zustimmen müssen und bereit sind, einen Ausbaubeitrag i.H.v. 2.000 € zu zahlen, kann noch innerhalb von 8 Wochen nach Antragstellung eingereicht werden. Selbst wenn diese Quote nicht erreicht wird, ist dieses Vorgehen sinnvoll, da dann das RWP-Programm genutzt werden kann. Für das RWP-Programm gilt ohnehin das Nachrangigkeitsprinzip, so dass nachgewiesen werden muss, dass sich weniger als 80% der Grundstückseigentümer im jeweiligen Gewerbegebiet beteiligen.