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Zusammenfassende Informationen der Nachforderungen im 3. Call des Bundesförderprogramms

Die Nachforderungen an die Antragsteller im 3. Call des Bundesförderprogramms sind versendet worden. Hier noch einmal die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Nachforderungen im 3. Call des Bundesförderprogramms

  • Neu hinzugekommen ist die Aufforderung der ateneKOM um eine Bestätigung, dass für den Bund keine Folgeausgaben aus dem Projekt zu erwarten sind (Forderung durch den Bundesrechnungshof). Hierfür genügt ein unterschriebener Dreizeiler des Antragstellers, dass der Bund sich mit der Gewährung der Zuwendung nicht zu einer Übernahme eventuell auftretender Folgekosten verpflichtet (Wortlaut der ateneKOM kann übernommen werden).
  • In einigen Fällen liegt kein ausreichender Aufgabenübertrag vor. Dieser Aufgabenübertrag muss schriftlich erfolgen und kann z.B. über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag oder eine unterzeichnete Kooperationserklärung für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes erfolgen. Falls für die Herstellung eines Aufgabenübertrags noch ein Beschluss eines kommunalen Gremiums notwendig sein sollte, bittet die atene KOM um Benennung eines realistischen Zeitfensters, in dem der Aufgabenübertrag hergestellt werden kann.
  • Teilweise wurde das Formblatt zum standardisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht beigebracht. Aufgrund der Richtlinie ist dies jedoch erforderlich. Das Formular ist unter http://www.atenekom.eu/projekttraeger/downloads/ als Word-Datei verfügbar.
    Bitte beachten Sie, dass das Online-Formular digital eingesendet und anschließend ein Ausdruck postalisch an die atene KOM (Invalidenstr. 91, 10115 Berlin) versendet werden muss. Wie jedes Jahr kann es in der Weihnachtszeit zu Verzögerungen im Postlauf kommen, daher wird der Poststempel (der Absendung) auf dem Briefumschlag für die Einhaltung der Frist zugrunde gelegt.
  • Darüberhinaus ist für die Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitsabwägung eine Sensitivitätsanalyse erforderlich. Hierfür genügt im Regelfall die Einreichung einer Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten und/oder weitergehende Informationen aus dem IBV.
  • Sollten die Nachforderungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet werden können, bitten wir um einen zeitnahen Hinweis, damit das Land einen Antrag auf Fristverlängerung beim Bund stellen kann.
  • Bitte überprüfen Sie nochmals, ob Sie das Scoring Ihres Antrags durch ggf. noch zusätzliche Informationen, die nicht explizit im Rahmen der Nachforderungen benannt sind, erhöhen können (z.B. Angaben zu intelligenter Mobilität, Vernetzung/Abstimmung mit benachbarten Gebietskörperschaften).

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