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Zusammenfassende Informationen für den Sonderaufruf Mittelstand und der Förderung des Breitbandausbaus im RWP

 Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Sonderaufruf Mittelstand von der atene KOM.

1. Sonderaufruf Mittelstand des Bundes

Das BMVI hat mitgeteilt, dass der Sonderaufruf Mittelstand zum 02.01.2017 mit den schon bekannten Konditionen vorbereitet wird:

  • Windhundrennen
  • 30 Mbit/s Aufgreifschwelle
  • Förderfähig sind dabei ausschließlich weiße NGA-Flecken in Gewerbe-, Industriegebieten und Häfen, die innerhalb der nächsten drei Jahre nicht für einen privatwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen sind (maßgebend sollen die im Bebauungsplan ausgewiesenen Gebiete sein)
  • Für jedes Unternehmen im Gewerbegebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu gewährleisten
  • Förderhöchstsumme: 1 Mio. €; Bagatellgrenze: 10.000 €
  • 80 % der in dem geförderten Gebiet ansässigen Unternehmen müssen sich bereit erklären, den Netzanschluss auf ihrem Grundstück bis zum Gebäude verlegen zu lassen 80% der im geförderten Gebiet ansässigen Unternehmen beteiligen sich insgesamt an den Kosten des Netzausbaus mit einem Beitrag von je 2.000 €. Die Erklärungen und der Nachweis der Kostenbeteiligung sollten mit dem Antrag vorliegen. Sie müssen jedoch spätestens voraussichtlich 8 Wochen nach Beginn des Bewilligungszeitraums vorliegen.
  • Die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets müssen mit kostenfreiem W-LAN für private Endkunden versorgt werden
  • Planungs- und Beratungsleistungsförderung können einmalig, somit alternativ und nicht komplementär, gewährt werden
  • Einzelheiten werden im Aufruf geregelt.

Erläuterungen:
Zur 80% Regelung: Der Bund hat mündlich erläutert, dass die Erlaubnis zur Verlegung auf dem Grundstück und der Kostenbeitrag von 2.000 € nur vom Grundstückseigentümer erteilt werden bzw. beglichen werden müssen. D.h. sind mehrere Unternehmen in einem Gebäude als Mieter ansässig, wird dieser Betrag nur einmal fällig. In den 2.000 € sind lt. Bund die Kosten für den „Grundstücksstich“ enthalten, d.h. der Grundstückeigentümer muss nicht zusätzlich zu den geforderten 2.000 € noch die Kosten für die Bauarbeiten zwischen Straße und Gebäudeanschluss übernehmen. Für die Beteiligung von 2.000 € wird die Glasfaser bis zum Gebäude verlegt.
Die Beteiligung von 80% der im Projektgebiet ansässigen Unternehmen bzw. Gebäudeeigentümer wird als auflösende Bedingung in den ZB aufgenommen. Inwieweit das ganze Gewerbegebiet oder nur Teile davon maßgeblich sind, ist (noch) nicht festgelegt.
Eine Kofinanzierung des Landes ist wie bisher möglich.
Vorteile des Bundesförderprogramms:
Mit der Ko-Finanzierung des Landes ist eine Förderung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in bestimmten Fällen (HSK-Kommunen) bis 100%, möglich.
Die Verlegung der Infrastruktur erfolgt bis zum Gebäude. Es entstehen den Unternehmen keine gesonderten Ausgaben für die Verlegung von der Straße bis zum Gebäude. Dies ist in dem Beitrag von 2.000 € je Gebäudeeigentümer/Unternehmen enthalten

2. Förderung des Breitbandausbaus im RWP im Zusammenhang mit dem Sonderaufruf

Anträge auf Förderung des Breitbandausbaus aus dem RWP können während des laufenden Sonderaufrufs dann gestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die geforderte Beteiligung von 80 % der im Projektgebiet ansässigen Unternehmen/Gebäudeeigentümer, nicht erreicht wird. Der Nachweis ist durch die Vorlage des Ergebnisses einer Bedarfsabfrage zu führen.
Wesentlicher Inhalt der Abfrage sollte sein: Die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrags in Höhe von 2.000 € sowie die Genehmigung zur Durchführung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück.
Ergänzender Hinweis: Die Zahlung des Kostenbeitrages verpflichtet im Übrigen nicht zu einem Vertragsabschluss nach Ausbau.
Die Unternehmen sollten aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen), diese Abfrage schriftlich zu beantworten. Entsprechende Muster liegen nicht vor.
Die Ausbauprojekte werden mit einem Fördersatz in Höhe von 60-80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bei HSK-Kommunen kann auf bis zu 90% erhöht werden.
Anders als beim Sonderaufruf Mittelstand wird im RWP der Ausbau nur bis zur Grundstücksgrenze gefördert. Die Kosten für den Gebäudeanschluss sowie Bauarbeiten auf dem Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen bzw. von der Kommune entsprechend auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

Gigabit.NRW