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Zusammenfassende Informationen aus AG Standardisierung und Förderbeirat

Letzte Woche fand neben der AG Standardisierung auch der Förderbeirat der Länder in Berlin statt.
Über die für Sie relevanten Informationen möchten wir Sie gerne informieren.

Bundesförderprogramm
· Aufgrund der hohen Zahl der Anträge im dritten Call, wird es unter Umständen keinen 5. Call oder nur noch einen mit geringer Finanzausstattung geben; die Kreise/Kommunen, die bisher noch keinen Infrastrukturantrag

gestellt haben, aber darüber nachdenken, sollten ihre Chance möglichst noch im 4. Call nutzen.
· Nachforderungen für den 3. Call werden Mitte dieser Woche mit einer Bearbeitungszeit von 10 Werktagen (voraussichtlich bis 23.12.) erwartet.
· Hinweis zur Gebietsabgrenzung: 85% der Haushalte in dem Gebiet müssen mit mindestens 50 Mbit/s und 100% mit mindestens 30 Mbit/s versorgt werden. In diesem Fall wird von der auf das gesamte Projektgebiet entfallenden Wirtschaftlichkeitslücke ein Betrag abgezogen, der dem prozentualen Anteil der unterversorgten Haushalte im Projektgebiet entspricht (= 30 Mbit/s) (Hinweis ist notwendig, da es diesbezüglich immer noch Nachfragen gibt). Eine Prüfung der Angebote (falls nach der Ausschreibung nur 1 Angebot vorliegt) durch einen externen Rechnungsprüfer kann auch von einem "marktwissenden" Berater vorgenommen werden ( Das können auch Berater sein, die durch das Bundesprogramm gefördert wurden).
· Hinweis: Grundsätzlich ist ein Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers i.H.v. mind. 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben gem. 6.5. der Richtlinie zu gewährleisten. Bei einer Übernahme kommunaler Eigenanteile durch den Kreis für beteiligte Kommunen, ist eine Übernahme des auf das Ausbaugebiet einer einem Haushaltssicherungsverfahrens unterliegenden Kommune entfallenden Eigenanteils durch das Land nicht möglich.
· Beratungsförderung: voraussichtliche Weiterführung in 2017 mit neuer Ausrichtung (Gigabit-Gesellschaft).

Kooperationsverträge
· Bund oder Land werden keine Musterverträge vorgeben; der Bund hat mündlich angekündigt, Textbausteine zu erstellen und zur Verfügung zu stellen (bis Anfang 2017).
· Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid müssen mit in die Verträge mit den TK-Unternehmen aufgenommen werden (wichtig!).
· Verträge sollen vor Abschluss zur Prüfung bei der atene KOM vorgelegt werden.
· Verträge sollten vor dem endgültigen Zuwendungsbescheid nur unter Vorbehalt geschlossen werden.

Wirtschaftlichkeitslückenförderung
· Regelung des BMVI gem. E-Mail vom 16.11. gilt ab diesem Datum (siehe Infomail von Breitband.NRW vom 18.11.2016).
· Alle Umsätze der Upgrader werden berücksichtigt; nicht nur das Delta.
· Treten aufgrund dieser neuen Berechnungsweise Probleme bei laufenden Projekten auf, ist unbedingt Kontakt mit der atene/BMVI aufzunehmen (Einzelfallentscheidung).
-> Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referat für das RWP-Förderprogramme und dem MKULNV wird diese Berechnungsweise auch für die Landesprogramme in NRW übernommen (eine entsprechende Anpassung wurde bereits im Zuwendungsbescheid für die RWP-Fördermittel übernommen).

Vergabeleitfaden
· ateneKOM arbeitet derzeit an der Erstellung eines Vergabeleitfadens mit einer Übersicht der verschiedenen Vergabemöglichkeiten (geplante Veröffentlichung Anfang 2017) ->es wird keine Empfehlung für eine Vergabeform enthalten; das Land wird ebenfalls keine Muster zur Verfügung stellen.

Sonderaufruf Mittelstand
· Starttermin ist voraussichtlich 02.01.2017.
· Teilnahmequote: 80% der Unternehmen im Ausbaugebiet nach 5.4. der Richtlinie (Einreichung eines LOI - BMVI stellt einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung) >>> Breitband.NRW empfiehlt interessierten Kommunen im Vorwege die Durchführung einer Umfrage in den in Frage kommenden Industrie- und Gewerbegebieten.
· Breitband.NRW wird Ihnen Informationen zu den endgültigen Kriterien zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegen.

Gigabit.NRW