Alle Einnahme aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des neuen NGA-Netzes innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln) werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt.
Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke