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BMVI teilt Änderung der Förderpraxis für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke mit

Der Bund hat mit E-Mail vom 16.11.2016 eine Änderung der Förderpraxis für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke bekanntgegeben. Die neue Berechnungsweise gilt ab sofort und wurde wie folgt  konkretisiert:
Die Einnahmen aller Neukunden werden vollständig berücksichtigt.

Alle Einnahme aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des neuen NGA-Netzes innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln) werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt.
Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

 

Gigabit.NRW